Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung mit den Anlagen und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs.1 BauGB bei der Stadt Wiesmoor, Hauptstr. 193, 26639 Wiesmoor, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.