Schiedsperson
Die Schiedsperson und das Schiedsamt, schlichten – statt richten
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Wiesmoor gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren sind im Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bzw. dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung geregelt. Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, eine einvernehmliche Beilegung eines Streits oder einer Auseinandersetzung herbeizuführen. Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gering.
In Wiesmoor bietet Frau Hanssen als gewählte Schiedsfrau ihre Hilfe in nachbarschaftlichen Konfliktsituationen an.
Seit März 2023 wird sie durch Herrn Löckener als stellvertretende Schiedsperson unterstützt.
Sie haben Unannehmlichkeiten und wollen,
- nicht gleich zum Anwalt
- nicht sofort vor Gericht klagen
- eine schnelle Erledigung
- ein kostengünstiges Verfahren
- eine dauerhafte Lösung
In vielen Fällen kann ich Ihnen weiterhelfen.
In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage eingereicht werden kann.
Bitte informieren Sie sich beim Amtsgericht Aurich oder bei uns.
Darum bin ich erfolgreich:
- ich helfe bei Konfliktlösungen
- ich bin unparteiisch
- ich bin ganz in Ihrer Nähe
- ich bin geschulte Streitschlichterin (Mediatorin)
- ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet
- ich bin ehrenamtlich tätig
- ich bin vom Amtsgericht vereidigt bzw. berufen
- aus dem Schlichtungsergebnis (Vergleich) kann im Bedarfsfall 30 Jahre lang
vollstreckt werden.
Die gesetzlichen Aufgaben der Schiedsperson.
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten bin ich zuständig
(Niedersächsisches Nachbarschaftsgesetz) u.a. bei
- Einhaltung der Grundstücksgrenzen
- Bepflanzung, Errichten von Zäunen
- Beschneiden von Hecken und Bäumen
- Einwirken von Immissionen ( Lärm, Gerüche )
Ich helfe auch bei
- Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen
- zivilrechtlichen Forderungen bei
- Verletzung der persönlichen Ehre
Bei Strafsachen u.a. bei
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- übler Nachrede
- Verleumdung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung in leichten Fällen
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- bei Rauschtaten zu diesen Delikten
Was mache ich nicht?
Nicht angenommen werden u.a.
- Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
Schiedsperson der Stadt Wiesmoor:
Frau Erika Hanssen
04944-3943
Stellvertretende Schiedsperson der Stadt Wiesmoor:
Herr Martin Löckener
04944-915175
Kontakte: