Beabsichtigte Ausschreibungen der Stadt Wiesmoor
Veröffentlicht am:
16.04.2024
Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen.
Rechtsgrundlagen:
Gemäß § 20 Abs. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Es liegen zurzeit folgende Beschränkte Ausschreibungen vor: