Wohnbaugebiete
In Wiesmoor sind in den letzten Jahren viele neue Baugebiete geplant und verwirklicht worden. Weitere zentrumsnahe Bebauungsangebote befinden sich derzeit in Planung und sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Für alle städtischen Grundstücke gewährt die Stadt Wiesmoor Finanzierungszuschüsse für Familien mit Kindern.
Grundstückseigentümer
Stadt Wiesmoor
Planungsrechtliche Daten
- allgemeine Wohngebiete
- strikte Trennung der Bereiche für Einfamilien- und Doppel- bzw. Mehrfamilienhausbebauung
- keine Gestaltungsvorschriften (z. B. Grad der Dachneigung, Farbe der Verblender und Dachziegel; auch Holzhäuser sind zulässig)
- je angefangene 300 m2 Grundstücksfläche ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen
- die Einfriedigung der Gärten zu den Erschließungsstraßen hin (Vorgartenbereich) ist mit standortheimischen Hecken, Sträuchern und Bäumen durchzuführen
Genehmigungsfreies Bauen
Alle Baugebiete liegen im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplangebieten. Damit entfallen die sonst erforderlichen Baugenehmigungen. Die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird mit der Einreichung von formalen Bauanzeigen Genüge getan.
Maximal 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude.
Grundstücksgrößen
Zwischen ca. 600 und 1.150 m2.
Verkaufspreis
Derzeit in Planung.
Prüfliste für den Erwerb eines Grundstücks
- Erschließung/Bodenverhältnisse
- Förderprogramme
- allgemeine Bebaubarkeit
- Bebauungs- und Flächennutzungsplan einsehen
- Grund- und Geschossfläche
- Baulastenverzeichnis einsehen
- private Wegerechte
- sonstige Nutzungsrechte Dritter
- Grundstücks-, Erschließungs- und Nebenkosten
- Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern
- Förderung bis zu 5 Kindern
- Förderbetrag pro Kind: 1.200 Euro
- Förderzeitraum maximal: 5 Jahre
- Maximaler Förderbetrag: 30.000 Euro
- Förderungsbeispiel: Familie mit 2 Kindern (10 und 12 Jahre). Förderbetrag = 12.000 Euro
Das Baugrundstück
Nebenkosten
Beim Grundstückskauf beachten Sie bitte, dass neben den Grundstückskosten zumindest noch die Grunderwerbssteuer, Notariats- und Grundbuchkosten sowie antl. Vermessungsgebühren hinzukommen.
Notarkosten
Die Notariats- und Grundbuchkosten betragen in der Regel bis zu 2,0 Prozent des Kaufpreises. Im Übrigen werden die Gebühren nach den bundesweit geltenden Gebührenordnungen berechnet.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird vom Finanzamt erhoben. Es werden Ihnen 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises (Grundstückswert) in Rechnung gestellt. Bei Grundstückskäufen aus dem Bestand der Stadt Wiesmoor wird unter bestimmten Voraussetzungen nur eine anteilige Grunderwerbssteuer erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Stadt Wiesmoor - Fachgruppe 3.2.
Erschließungskosten/ Kanalbaubeitrag
Alle städtischen Grundstücke werden inklusive sämtlicher kommunaler Erschließungskosten veräußert. Hierin sind Kosten für den Straßenbau, Oberflächenentwässerung,
Kinderspielplatz und Kosten für Kompensationsmaßnahmen enthalten. Auch der Anschlussbeitrag für die zentrale Schmutzwasserkanalisation ist eingerechnet. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass Nachforderungen durch die Stadt Wiesmoor ausgeschlossen sind. Somit können die Bauherren in dieser Hinsicht eine sichere Finanzierung vornehmen.
Sonstige Nebenkosten
Beim Grundstückskauf können weitere Nebenkosten Ihren Geldbeutel belasten. Ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen, kommen Vermessungsgebühren in Abhängigkeit von der Anzahl der Vermessungspunkte und dem Zeitaufwand für die Vermessung auf Sie zu (gemäß Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen).
Erwerb
Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennenlernen. Eine wichtige Rolle spielt die Untergrundbeschaffenheit. Bei moorigem Boden muss beispielsweise ein Bodenaustausch vorgenommen werden, der auch die Baukosten erhöht. Auskünfte erhalten Sie von der Stadt Wiesmoor, von Bauunternehmen vor Ort oder von Nachbarn.
Erkundigen Sie sich genau, wie die Gegend und das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es nirgends, doch kann man bei der Stadtverwaltung erfahren, ob in der Nähe größere Baugebiete geplant sind. Achten Sie auch darauf, dass Nachbargebäude oder hohe Bäume das Haus nicht ungünstig beschatten.
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