Landtagswahlen
In Niedersachsen wird voraussichtlich am 15. Oktober 2017 die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag stattfinden.
Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Bundestagswahl, nämlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Personen, die
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,
- am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
- wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
- wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Die Erststimme für den jeweiligen Direktkandidaten und die Zweitstimme für die Liste einer Partei.
Bei der Landtagswahl gehört die Stadt Wiesmoor dem Wahlkreis 87 (Wittmund) an.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Internetseite der Nds. Landeswahlleiterin.
Übersicht der Wahlergebnisse der Landtagswahlen für die Stadt Wiesmoor:
- Wahlergebnis Landtagswahl 2017
- Wahlergebnis Landtagswahl 2013
- Wahlergebnis Landtagswahl 2008
- Wahlergebnis Landtagswahl 2003
- Wahlergebnis Landtagswahl 1998
- Wahlergebnis Landtagswahl 1994