Bürgerentscheid am 11. Juni 2017
Der Landkreis Aurich als Träger der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich/Norden und die Stadt Emden als Trägerin des Klinikums Emden setzen sich für einen neuen gemeinsamen Klinikstandort in zentraler Lage ein. Die geplante Zentralklinik soll in Georgsheil (Gemeinde Südbrookmerland) gebaut werden. Bürgerentscheid © Daniel Berkmann - Fotolia.com
Über das geplante Vorhaben soll abgestimmt werden. Abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, 11. Juni 2017, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr, die Möglichkeit, an einem Bürgerentscheid teilzunehmen.
Im Landkreis Aurich wird darüber abgestimmt, ob die bestehenden Ubbo-Emmius-Kliniken an den Standorten Aurich und Norden erhalten bleiben sollen.
Abstimmberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im Abstimmungsgebiet, in dem sie abstimmen wollen, ihren Wohnsitz haben, aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie in ein Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben.
Abstimmungsscheine und Briefabstimmungsunterlagen können schriftlich, mündlich oder über einen Online-Abstimmungsschein bei der Stadt Wiesmoor beantragt werden. Die Abstimmungsunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist aber zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Abstimmungsberechtigte vertritt. Diese sogenannte Abholvollmacht ist auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte entsprechend auszufüllen.
Abstimmungsberechtigte haben zum anstehenden Bürgerentscheid die Möglichkeit, den Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen über einen Online-Abstimmungsantrag zu beantragen. Die Abstimmungsberechtigten erhalten eine Eingangsbestätigung des Antrages per E-Mail. Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen werden anschließend an die angegebene Anschrift des Abstimmungsberechtigten versendet.
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