Abwasserbeseitigung in der Stadt Wiesmoor
Die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wiesmoor erfolgt entweder eigenverantwortlich über private Kleinkläranlagen in den Bereichen des Stadtgebietes, die nicht durch das zentrale Abwassernetz der Stadt erschlossen sind, oder über einen Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz der Stadt Wiesmoor.
Die Abwasserbeseitigung ist durch die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wiesmoor geregelt. Diese kann jederzeit bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt eingesehen oder angefordert werden.
Derzeit gibt es in der Stadt Wiesmoor ca. 1.250 Kleinkläranlagen, die von Privathaushalten betrieben werden. Diese werden zyklisch entleert. Die Entleerung der Kleinkläranlagen wird durch die Stadt Wiesmoor organisiert und abgerechnet. Die Kläranlagen werden durch den Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, überwacht.
Der weitaus größere Teil der Einwohner, ca. 9.945 Personen, ist an das zentrale Abwassernetz der Stadt Wiesmoor angeschlossen.
Ist ein Grundstück durch den Schmutzwasserkanal erschlossen, so besteht für den/die Grundstückseigentümer/-in Anschlusszwang.
Der Schmutzwasserkanal hat eine Ausbaulänge von ca. 95 km. Die Abwasserbehandlung erfolgt auf der Kläranlage Wiesmoor bzw. durch die Kläranlage in Marcardsmoor.
Auf der Kläranlage werden täglich ca. 1.200 - 1.400 m³ Schmutzwasser behandelt.
Trotz aller technischen Maßnahmen, die von der Stadt Wiesmoor auf der Kläranlage ergriffen werden, bleibt ein wesentlicher Verantwortungsbereich beim einzelnen Bürger, um unnötige Belastungen von der Kläranlage fernzuhalten. Deshalb sollte jeder seinen Beitrag leisten und sparsam mit Wasser umgehen, keine Abfälle, Farbreste, Medikamente usw. ins Abwasser geben, chemische Reinigungs- und Putzmittel nur dort einsetzen, wo es unumgänglich erscheint, Hof- und Dachflächen nur über Regenwasserleitungen und nicht über den Schmutzwasserkanal entwässern, denn Regen- oder Oberflächenwasser gehört nicht in die Kläranlage.
Im Zusammenspiel von Mensch und Technik kann so zu einer spürbaren Verbesserung der Gewässerqualität beigetragen werden.
Was gehört nicht in die Kanalisation
In der Vergangenheit mussten wir immer wieder feststellen, dass die Kanalisation auch für die Entsorgung von Hausmüll zweckentfremdet wird. Stoffe, welche nicht in die Kanalisation gehören, können Störungen bzw. Verstopfungen im Kanalsystem oder in der Kläranlage verursachen und die Ansiedlung und Vermehrung von Ungeziefer begünstigen. Wir möchten sie daher daüber informieren, welche Stoffe auf keinen Fall in das Abwassersystem gehören.
Das sind zum Beispiel:
- Strümpfe (z. B. Strumpfhosen) | - Bierkapseln |
- Putztücher | - Katzenstreu |
- Windeln | - Wattestäbchen |
- Artikel der Monatshygiene | - Medikamente |
- Einwegrasierer und Rasierklingen | - Öle und Fette |
- jegliches Verpackungsmaterial | - Chemikalien und Gifte |
- Zigarettenstummel | - Farbstoffe |
- Speisereste |
Gerade Textilien aller Art und ähnliche Produkte stellen ein besonderes Problem für das System dar. Diese Stoffe gehören unbedingt in den Restmüll! Essensreste jeglicher Art gehören ebenfalls nicht in die Kanalisation, da diese die Ansiedlung und Vermehrung von Ratten und sonstigem Ungeziefer begünstigen.
Im Übrigen gehören Putzwasser sowie sonstige Reinigungsmittel und umweltgefährdende Stoffe (hierzu gehören auch Zigarettenstummel) nicht in den Straßengully, sprich in den Regenwasserkanal. Da Regenwasserkanäle in den meisten Fällen direkt in die Vorflut (offene Gräben oder Bäche) entwässern, werden die Gewässer hierdurch verunreinigt. Dies wiederum kann gemäß § 324 StGB (Strafgesetzbuch) strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Im Haushalt anfallendes Putzwasser sollte daher z.B. über die Toilette in die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Hierdurch ist eine Reinigung des Abwassers in der Kläranlage gewährleistet.
Die Beseitigung von Störungen im Bereich der Kanalisation, die durch fehlerhafte Entsorgung verursacht werden, ist zum Teil mit hohen Kosten verbunden. Diese fließen in die Unterhaltskosten ein und werden letztlich von allen Benutzern der Kanalisation über die Abwassergebühren mitgetragen. Helfen Sie daher mit, unnötige Ausgaben für den Betrieb der Abwasseranlagen zu verhindern.
Anschluss an den Schmutzwasserkanal
Der Anschluss an den Schmutzwasserkanal ist bei der Stadt Wiesmoor zu beantragen. Die entsprechenden Formulare werden zugesandt. Bei Anschluss hat eine Abnahme durch die Mitarbeiter des Klärwerkes zu erfolgen.
Beispiel einer Hausentwässerungsanlage:
Technisch korrektes System
Luft kann durch die Revisionsöffnung und durch die Dachentlüftung aus - bzw. eintreten. Und den über - / Unterdruck ausgleichen!
Technisch defektes System
Luft kann nur durch den Geruchsverschluss der Toilette eintreten. Das Wasser im Geruchsverschluss wird abgesaugt, Kanalluft tritt ein. Es kommt zur Geruchsbelästigung!
Kanalreinigung
Die Schmutzwasserkanäle der Stadt Wiesmoor werden durch Hochdruckreinigung gespült. Diese Maßnahmen werden im regelmäßigen Rhythmus von zwei Jahren wiederholt, um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten. Die Kanalspülung findet von Mai - August eines Jahres statt. Wir bitten um Beachtung der Zeitungshinweise!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Spülarbeiten werden am Hauptabwasserkanal durchgeführt und haben keinen Einfluss auf die Trinkwasserversorgung.
- Der normale Tagesablauf im Haushalt bzw. Betrieb kann ohne Unterbrechung weiter geführt werden.
- Durch den Spülvorgang entstehen zeitweise Über- bzw. Unterdruckzustände im Kanal und somit auch in den einzelnen Abwassergrund- und -fallleitungen der einzelnen Grundstücke. Teilweise ist ein Rauschen über die Abwasserarmaturen zu hören.
- Eine vorschriftsmäßige Be- und Entlüftungsleitung in den einzelnen Gebäuden ermöglicht einen störungsfreien Ausgleich dieser Über- bzw. Unterdrücke in der Leitung.
- Falls diese Be- bzw. Entlüftung im Gebäude nicht vorhanden ist bzw. nicht ordnungsgemäß funktioniert, erfolgt der Druckausgleich meist über ein "Ausblasen" des Wassers aus dem Geruchsverschluss der Toilette, Dusche, Waschbecken, etc. Das ist offensichtlich äußerst unangenehm und führt zu unnötigen Unstimmigkeiten mit der Verwaltung. Hier die Bitte an Sie als Hauseigentümer: Vergewissern Sie sich, dass die Be- und Entlüftung funktioniert. Siehe auch Skizze Hausentwässerungsanlage!
- Durch das Spülen kann ein Rückstau in Einzelbereichen entstehen. Bei Abwasserarmaturen im Keller sind die Rückstausicherungen auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.