Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Geregelt ist die Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch (BauGB) die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) als ergänzende Vorschriften.
Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sowie die Satzungen für den Innen- und Außenbereich nach § 34 und § 35 BauGB.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Stadt- oder Gemeindegebiet festgesetzt.
Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen für das Stadtgebiet von Wiesmoor erhalten Sie durch Ihre Ansprechpartner im Fachbereich 4 der Stadtverwaltung Wiesmoor.
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über alle Bauleitpläne der Stadt Wiesmoor:
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über alle Auslegungen zu Beteiligungsverfahren gem. §4a Absatz 4 BauGB: