Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO aus Mitteln des Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Zuwendungen für Maßnahmen zum Ausbau der Elektroladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Raum in Niedersachsen. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Elektroladeinfrastruktur in Niedersachsen, nach Möglichkeit unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien, voranzubringen. Mit der Richtlinie soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektroladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen privaten Flächen der Antragstellerinnen und Antragsteller initiiert werden.