Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Personen, die
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,
- am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
- wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durcheinstweilige Anordnung bestellt ist,
- wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Wahlkreisabgeordneten direkt in den Bundestag. Als gewählt gilt der Kandidat, der die meisten Stimmen für sich gewinnen konnte. Mit der zweiten Stimme wählen Sie die Landesliste einer Partei und bestimmen damit die Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 gehört die Stadt Wiesmoor dem Wahlkreis 24 Aurich-Emden an.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Übersicht Wahlergebnisse der Bundestagswahlen für die Stadt Wiesmoor:
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2017
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2013
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2009
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2005
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2002
- Wahlergebnis Bundestagswahl 1998
- Wahlergebnis Bundestagswahl 1994
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