Planung eines Bauvorhabens
Viele Bereiche des Wiesmoorer Stadtgebietes sind durch eine verbindliche Bauleitplanung überplant. Grundsätzlich sollte jeder Bauwillige vor dem Erwerb eines Grundstückes an Hand der Bebauungspläne prüfen, ob sein Bauvorhaben zu realisieren ist.
Denn nicht jedes Grundstück ist auch ein Baugrundstück. Die Bebauungspläne und Satzungen können bei der Stadt Wiesmoor im Fachbereich 3 eingesehen werden.
Gleichzeitig kann sich der Bürger auch an den Landkreis Aurich als zuständige Baugenehmigungsbehörde wenden. Dort kann im Zweifelsfall eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO gestellt werden.