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Entwässerungsgenehmigung

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Sonstiges

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 68
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Widerspruch
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Änderungen
  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachgruppe 4.1 Technisches Bauamt
Stadt Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor

rathaus@wiesmoor.de
www.wiesmoor.de

Fachgruppe 4.1 Technisches Bauamt
Montag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Kontakte:

D. Schoon
04944-305-142
E-Mail senden
M. Lübben
04944-305-146
E-Mail senden

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ANSCHRIFT/KONTAKT

Rathaus Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

ÖFFNUNGSZEITEN

montags-freitags8:15-12:30 Uhr
donnerstags auch14:00-17:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

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