Kircheneintritt
Leistungsbeschreibung
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Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
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Gebühr:
kostenfrei
Verfahrensablauf
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Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Finanzministerium
Kontakte: