Wie jede Kommune besitzt auch die Stadt Wiesmoor ein Stadtwappen. Gem. § 22 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetz ist die Wappen- und Siegelführung für Kommunen festgelegt. Dies basiert auf § 12 Bürgerliches Gesetzbuch. Hiernach ist die Benutzung des Wappens gegen unbefugte Verwendung geschützt. Eine unbefugte Verwendung des Wappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kommune entscheidet im Einzelfall über die Nutzung des Stadtwappens.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.