Bei allen allgemeinen Haftpflichtfällen, in denen gegenüber der Stadt Wiesmoor Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, z. B. aus Amtspflichtverletzungen, aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus Schäden mit städtischen Kfz usw. ist die Schadensmeldung an die Fachgruppe Zentraler Service, Personal zu richten.
Hier erfolgt die Prüfung, inwieweit eine Haftungsverpflichtung besteht und eine Schadensregulierung möglich ist.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.