Reisepass
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Leistungsbeschreibung
Kinderreisepass Ausgabe
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Kinderreisepass Meldung wegen DiebstahlDer Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Kinderreisepass Meldung wegen VerlustDer Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Kinderreisepass Meldung wegen WiederauffindenIst der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass AusgabeWird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Reisepass AusstellungDie Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Reisepass Ausstellung ExpressBei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Lieferzeit für einen
Reisepass
beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Reisepass Meldung wegen DiebstahlWird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Reisepass Meldung wegen VerlustEs besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Reisepass Meldung wegen WiederauffindenEs besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Kinderreisepass AusgabeKinderreisepass Meldung wegen VerlustKinderreisepass Meldung wegen WiederauffindenReisepass AusgabeReisepass AusstellungReisepass Ausstellung ExpressReisepass Meldung wegen DiebstahlReisepass Meldung wegen VerlustReisepass Meldung wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Kinderreisepass AusgabeReisepass AusgabeReisepass Ausstellung Express
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kinderreisepass Meldung wegen Verlust Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden- wieder gefundener Kinderreisepass
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass Ausstellung- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Reisepass Meldung wegen Diebstahl· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass Meldung wegen VerlustEs werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden- wieder gefundener Reisepass
Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Bemerkungen
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein
Expresspass
beantragt werden.
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein
Expresspass
beantragt werden.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein
Expresspass
beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kinderreisepass Ausgabe
Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Reisepass Ausgabe
Reisepass Ausstellung
Reisepass Ausstellung Express
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Verlust
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer:
10
Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6
Jahre
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung
Reisepass Ausstellung Express
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
4
Wochen
3 - 4 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Kinderreisepass Ausgabe
Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Reisepass Ausgabe
Reisepass Ausstellung
Reisepass Ausstellung Express
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Verlust
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
21,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
92,00 € EUR
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
124,00 € EUR
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
69,50 € EUR
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
102,00 € EUR
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
91,50 € EUR
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakte:
04944-305-132
04944-305-135
04944-305-139