Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hundehaltung Anmeldung- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hundehaltung AbmeldungHundehaltung Anmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- ausgefülltes Abmeldeformular
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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)
Es fallen keine Gebühren an.
Hundehaltung AnmeldungEs fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hundehaltung AnmeldungEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Anmeldung'.
Hundehaltung AnmeldungNach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Abmeldung'.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Abmeldung'.
Rechtsgrundlage
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kommunale Satzung
Hundehaltung Anmeldung- Kommunale Satzung
Fachlich freigegeben durch
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hundehaltung Anmeldung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.