Hundesteuer Festsetzung
Leistungsbeschreibung
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Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage
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- Kommunale Satzung
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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