Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer in der Stadt Wiesmoor – Auflagen, Hinweise und Anmeldung
Unter zwingender Einhaltung der am Ostersamstag, den 30. März 2024, gültigen und dann aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, ist das Abbrennen des traditionellen Osterfeuers (Brauchtumsfeuers) möglich.
Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern unterliegt keinen spezifischen abfallrechtlichen vergleichbaren
Vorschriften und fällt daher nicht in den Regelungsbereich der Pflanzenabfallverordnung,
Beim Abbrennen sind jedoch folgende Regelungen einzuhalten, damit mögliche Gefahren oder Nachteile für Menschen, Tiere und Umweltgüter vorgebeugt werden können:
1. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
(Kein behandeltes Holz, Reifen. Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle)
2. Das Feuer darf nicht auf naturnahen Moor- und Heideflächen, im
Bereich von Naturdenkmälern und auf Flächen besonders geschützter Biotope
abgebrannt werden.
3. Zu baulichen Anlagen, Wäldern, Mooren, Heiden, öffentlichen Verkehrsflächen und
Energieversorgungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes ausreichende Sicherheitsabstände zu beachten.
In der Regel sind zu Gebäuden mindestens 50 m bzw. zu Gebäuden aus brennbaren
Baustoffen 100 m Sicherheitsabstand einzuhalten
Im Zweifelsfall sind diese Brennplätze mit der Stadt Wiesmoor abzustimmen.
4. Es ist ein hinreichender Schutzabstand des Feuers zu Wallhecken sicherzustellen.
Abhängig von der Größe des Brauchtumsfeuers und der Ausprägung der Kronentraufe der Wallheckengehölze, ein Mindestabstand von 25-50 m.
5. Zum Schutz von Tieren sind die Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden
aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten.
Dieses Umschichten soll Tieren, die hier evtl. Unterschlupf gesucht haben, eine
Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch die Möglichkeit geben,
ungeeignete Stoffe auszusortieren
6. Das Abbrennen ist nur am Samstag, den 16. April 2022 zulässig. Bis Mitternacht sollte die Feuerstelle
vollständig abgebrannt sein.
7. Das Brauchtumsfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen
beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen (Naturschutzgesetze, Abfallgesetz, Corona-Verordnung, etc.), kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ggf. das Abbrennen durch ordnungsrechtliche Verfügung untersagt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Brauchtumsfeuer anzeigepflichtig ist.
Spätestens am Dienstag, den 26. März 2024 müssen diese bei der Stadtverwaltung Wiesmoor, Hauptstraße 193 in 26639 Wiesmoor angezeigt sein, da eine Überprüfung der Brennplätze noch möglich sein muss.
Die Anmeldung sollte möglichst über das Onlineformular oder das Bürgerportal auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor, www.stadt-wiesmoor.de erfolgen.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Anmeldung besteht über das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor,
Tel.: 04944 -305 137, per Mail gabriele.gerdes@wiesmoor oder unter
Tel.: 04944 -305 133, per Mail jana.gerdes@wiesmoor.de .
Anzugeben ist der Name und die Anschrift der verantwortlichen Person, die Telefonnummer und der Brennort.
Stadt Wiesmoor
Der Bürgermeister