Anmeldung Wohnsitz
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesWer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf.
Zweitwohnungssteuer
gezahlt werden.
Rechtsgrundlage
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
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weiterführende Links
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
-
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
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https://service.niedersachsen.de
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Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakte:
04944-305-135
04944-305-139
04944-305-136