Anmeldung Wohnsitz
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesWer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesEs fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesDie Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
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https://service.niedersachsen.de
)
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
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)
Fachlich freigegeben durch
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
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https://service.niedersachsen.de
)
Gemeinde Seevetal
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kontakte:
04944-305-135
04944-305-139
04944-305-136