Schäden im Straßenbereich und an Brücken (Meldung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.