Wiesmoorer Ordnungsamt weist auf Leinenzwang hin
Verordnung: Leinenzwang soll wildlebende Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit schützen
Aufgrund der allgemeinen Brut,- Setz- und Aufzuchtzeit meldet sich das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor zu Wort.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), ist jede Person dazu verpflichtet,
in der freien Landschaft dafür Sorge zu tragen, dass ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde in der Zeit vom
01. April bis zum 15. Juli
an der Leine geführt werden.
Die Anleinpflicht soll insbesondere bodenbrütende Vögel, junge Wildtiere sowie Elterntiere vor Störungen
und möglichen Gefahren durch freilaufende Hunde bewahren.
Diese Regelung entfällt nur bei rechtmäßigen Jagdausübungen sowie für Rettungs- und Polizeihunde.
Die Stadtverwaltung macht zudem deutlich, dass im gesamten Ottermeergebiet, dem Wildbachgelände und dem angrenzenden Landschaftspark
ganzjährig die Anleinpflicht zu befolgen ist.
Durch entsprechende Beschilderungen sind diese Gebiete kenntlich gemacht.
Mit verstärkten Kontrollen in der nächsten Zeit ist zu rechnen.