Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
B e k a n n t m a c h u n g
Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Der nachstehend aufgeführte öffentliche Straßenbereich wird aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Wiesmoor vom 17. Juni 2024 gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. Seite 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. Seite 420) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles zum 1. August 2024 aus der Benutzung durch den öffentlichen Verkehr herausgenommen (Einziehung):
Der „Grüner Weg“ in der Gemarkung Marcardsmoor.
Der „Grüne Weg“ ist ein ca. 2.650 m langer, meist unbefestigter Weg im Ortsteil Marcardsmoor. Er beginnt an der Wittmunder Straße L12 zwischen den Hausnummern 157 sowie 169 (Flurstück 27/2, Flur 10 der Gemarkung Marcardsmoor) an der Verladestation des Torfwerks Marcardsmoor / AWT und endet in Höhe des Grundstücks Schafweg 19 (Flurstück 3/5, Flur 11 der Gemarkung Marcardsmoor). Der „Grüne Weg“ verläuft auf den Flurstücken 37/2 der Flur 10 sowie 17 der Flur 11 der Gemarkung Marcardsmoor.
Lediglich die ca. ersten 150 m bis zur Zufahrt des Flurstücks 29 westlich des Buchweizenweges sind durch eine Betonfahrbahn befestigt. (siehe beigefügten Anlage).
Weitere Informationen erhalten Sie während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wiesmoor, Hauptstraße 193, 26639 Wiesmoor, Fachbereich 4 – Bauangelegenheiten, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 205, während der Dienststunden sowie darüber hinaus nach Absprache (Tel. 04944/305-142).
Mit der Einziehung der ausgewiesenen Fläche des Grünen Weges erlischt der unbeschränkte Gemeingebrauch durch die Anlieger und die Öffentlichkeit.
Gemäß § 6 Absatz 3 NStrG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt die Einziehung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung im öffentlichen Aushang sowie auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor als bekannt gegeben.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 Absatz 4 der Hauptsatzung der
Stadt Wiesmoor durch öffentlichen Aushang sowie Bereitstellung im Internet auf www.wiesmoor.de. Der Tag der Bereitstellung ist der 01. August 2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe
Klage bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben werden:
Postanschrift: Postfach 2467, 26014 Oldenburg
Hausanschrift: Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg
Die Klage ist schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses
Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form zu erheben.
Hinweis zur elektronischen Klageerhebung:
Für die elektronische Erhebung der Klage reicht eine einfache E-Mail nicht aus und entfaltet
keine rechtliche Wirkung. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen finden Sie auf dem Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Oldenburg
(www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de).
Stadt Wiesmoor
Der Bürgermeister
gez..S. Lübbers