Ehrenamt der Jugendschöffin und Jugendschöffen
Das Jugendamt des Landkreises Aurich sucht für die Vorschlagsliste interessierte Personen zur Ausübung des Ehrenamtes der Jugendschöffin und Jugendschöffen.
Die zu benennenden Personen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht gewünscht wird, dass sich Personen sowohl für das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen als auch für das Amt als Schöffe in allgemeinen Strafsachen bewerben, da nur ein Schöffenamt ausgeübt
werden darf.
Bei Interesse bewerben Sie sich gern auf der Internetseite des Landkreises Aurich
oder über den unten abgedruckten QR Code.