Baugebiet C2
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung in der Stadt Wiesmoor - Beteiligung der Öffentlichkeit;
hier: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. C 2
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 28.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 9. Änderung des Bebauungsplans C9. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 113/1 der Flur 7 der Gemarkung Wiesmoor
nordöstlich der Kastanienstraße mit Hausgrundstück Kastanienstraße 2. Im Planbereich soll zukünftig die Geschossflächenzahl im bereits ausgewiesenen Mischgebiet MI auf 0,8 erhöht werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes C 2 2. Änderung bleiben bestehen.
Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf den untenstehenden Übersichtsplan wird hingewiesen.
Kein Maßstab
Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die 9. Änderung des Bebauungsplans C 2 wird nunmehr gem. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im Auslegungsverfahren kann sich die Öffentlichkeit, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes C 2 mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung liegt in der Zeit vom
28. Juni 2024 bis einschl. 31. Juli 2024
im Rathaus der Stadt Wiesmoor, Hauptstraße 193, 26639 Wiesmoor, Fachbereich 4 – Bauangelegenheiten, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 205, während der Dienststunden sowie darüber hinaus nach Absprache (Tel. 04944/305-142) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Bebauungsplans C 2 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften am genannten Ort im Rathaus, Fachbereich 4, einsehbar sind.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU – Datenschutz – Grundverordnung (EU – DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind Bekanntmachung sowie die Planunterlagen im Internet ersichtlich und können auf der Homepage www.stadt-wiesmoor.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Grundstücke / Bauleitplanung / Bebauungspläne, unter https://www.wiesmoor.de/fb4/auslegung/ sowie https://uvp.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Wiesmoor, 19. Juni 2024
Stadt Wiesmoor
Der Bürgermeister
i.V. Jens Brooksiek