Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“
Bauleitplanung in der Stadt Wiesmoor - Beteiligung der Öffentlichkeit;
hier: Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 09.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“. Der Auslegungsbeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“ erfolgte am 20.08.2024 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor.
Der räumliche Geltungsbereich der zukünftigen Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“ umfasst im Ortsteil Wiesederfehn den bebauten Bereich beiderseits des Friedhofsweges mit den Hausnummern 2-7, den Friedhof im Osten und die zwischen der Bebauung an der Bundesstraße B 436 gelegenen Flurstücke im Westen. Die Stadt Wiesmoor möchte hier daher der örtlichen Bevölkerung eine ergänzende Wohnbebauung ermöglichen. Insbesondere möchte der Eigentümer eines am Friedhofsweg gelegenen Flurstückes diesem einer Wohnbebauung zuführen.
Auf den untenstehenden Übersichtsplan wird hingewiesen.
Übersicht Außenbereichssatzung – kein Maßstab-
Die geplante Außenbereichssatzung wird nunmehr öffentlich ausgelegt. Im Auslegungsverfahren kann sich die Öffentlichkeit, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren.
Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Satzungsentwurf Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“ einschließlich der Begründung sowie eines Lageplans wird nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
im Rathaus der Stadt Wiesmoor, Hauptstraße 193, 26639 Wiesmoor, Fachbereich 4 - Bauangelegenheiten, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 205, während der Dienststunden sowie darüber hinaus nach Absprache
(Tel. 04944 / 305142 bzw. 305150) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung „Friedhofsweg“ unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 6 BauGB).
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften sind am genannten Ort im Rathaus, Fachbereich 4, einsehbar.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU – Datenschutz – Grundverordnung (EU – DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind Bekanntmachung sowie die Planunterlagen im Internet ersichtlich und können auf der Homepage www.stadt-wiesmoor.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Grundstücke / Bauleitplanung / Bebauungspläne, unter https://www.wiesmoor.de/fb4/auslegung/ sowie https://uvp.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung im Aushangkasten der Stadt Wiesmoor wird hingewiesen.
Wiesmoor, 21.11.2024
Stadt Wiesmoor
Der Bürgermeister
gez. S. Lübbers