Ortsrecht
Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Das Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
Die wichtigsten Satzungen, Verordnungen, Richtlinien, Benutzungs- und Gebührenordnungen der Stadt Wiesmoor finden Sie unter dem Menüpunkt Bürgerservice/Ortsrecht .
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