Haftpflichtangelegenheiten
Bei allen allgemeinen Haftpflichtfällen, in denen gegenüber der Stadt Wiesmoor Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, z. B. aus Amtspflichtverletzungen, aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus Schäden mit städtischen Kfz usw. ist die Schadensmeldung an die Fachgruppe Zentraler Service, Personal zu richten.
Hier erfolgt die Prüfung, inwieweit eine Haftungsverpflichtung besteht und eine Schadensregulierung möglich ist.
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
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und
14:00
bis
17:00
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Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.